Vorstand
Rechte und Pflichten (in Auszügen):
Diözesan-Caritasdirektor und Vorstand Domkapitular Dr. Andreas MaggBernhard Gattner
Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Diözesan-Caritasverbandes. Dazu hat er u.a.
- den Verband nach Maßgabe der von den Verbandsorganen festgelegten Grundsätze und Richtlinien in Übereinstimmung mit dieser Satzung sowie staatlichen und kirchlichen
- Rechtsvorschriften zu leiten und die Geschäfte nach der vom Caritasrat genehmigten Geschäftsordnung zu führen,
- seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Caritasrat wahrzunehmen. Er hat dem Caritasrat über alle Angelegenheiten des Diözesan-Caritasverbandes einschließlich der mit diesem verbundenen Unternehmen zu berichten und eine umfassende Kontrolle zu ermöglichen,
- den Diözesan-Caritasverband in der Kirche und in der außerkirchlichen Öffentlichkeit zu repräsentieren, die Delegiertenversammlung einzuberufen und zu leiten.