Springe zum Hauptinhalt
Arrow Spenden Online-Beratung
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Öffne die Lasche für weitere Informationen zu caritas.de'
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
125 Jahre Caritas
Facebook caritas.de YouTube caritas.de x caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schuldnerberatung für junge Leute
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

close

Spenden & helfen!

Spendenbetrag eingeben:
 

Spenden Sie für Menschen in Not!

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. 

 

MEINE SPENDE

 

Caritasverband
für die Diözese Augsburg e.V.

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-label="Link zur Startseite"'
  • Startseite
  • Hilfe & Beratung
  • Engagement
  • Spenden-Stiften-Helfen
  • Ausbildung & Arbeit
  • Fort- und Weiterbildung
  • Die Caritas
  • Aktuelles
  • Fortbildungen digital
  • Terminbuchung
Suche
Home
Filter
  • Allgemeine Sozialberatung
  • Alter & Pflege
  • Autismus
  • Behinderung
  • Betreuungen
  • Newsletter-Archiv Betreuungen
  • Ethikkomitee
  • Hospiz und Palliative Care
  • Kindertageseinrichtungen
  • Migration / Flüchtlinge
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Psychische Probleme
  • Schulden -/Insolvenzberatung
  • Sozialkaufhäuser
  • Suchtberatung
  • Tafel
  • Wenn Eltern süchtig sind
  • Informationen zum Datenschutz
  • Ukraine-Flüchtlinge: Hinweise
Close
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Gemeindecaritas
  • young caritas
  • Engagement gestalten
Close
  • Caritas-Sammlung
  • Spendenprojekte
  • Für psychisch belastete und erkrankte Menschen
  • Caritas-Sammlung für Menschen in Not
  • Für Menschen mit Autismus
  • Stärkung der Suchtprävention
  • Caritas-Stiftung Augsburg
  • Erben und Vererben
  • Anders helfen: Drucken.Sammeln.Helfen.
Close
  • Caritas als Arbeitgeber
  • Ausbildungen
  • Ausbildung: Kauffrau/mann für Büromanagement
  • Berufsfachschulen für Pflege
  • Soziale Berufe in der Caritas
  • Verdienstmöglichkeiten
  • Jobs bei der Caritas
  • Benefits- und Zusatzleistungen
  • Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Augsburg
  • Ordnung für die Schlichtungsstelle
Close
  • Fortbildungen Kindertageseinrichtungen
  • Fortbildungen adebisKITA für katholische Kindertageseinrichtung
  • Fortbildungen Pflege
  • Religiöse Bildung und Begleitung
  • Geschäftsbedingungen
  • Supervision
Close
  • Willkommen im Diözesan-Caritasverband
  • Leitbild
  • Ziele und Aufgaben
  • Satzung
  • Vertrauen durch Transparenz
  • Beitragsordnung
  • Caritas-Familie im Bistum Augsburg
  • Ein Blick in die Geschichte
  • Organe
  • Kreis- und Stadtcaritasverbände
  • CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH - Ressort Altenhilfe
  • CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH - Ressort Behindertenhilfe
  • Fachverbände
  • Anreise
Close
  • Presse
  • Informationen zum Datenschutz
  • Suche
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Unser Hygienekonzept
Close
  • Startseite
  • Hilfe & Beratung
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Alter & Pflege
      • Beratung für Senioren und Angehörige
      • Häusliche Pflege - Sozialstationen
        • Ihre Anfrage an das Fachgebiet Ambulante Dienste
      • Stationäre Pflege
      • CAB Caritas-Seniorenzentren
      • Caritas-Sozialstationen
      • Caritas-Altenheime
      • Projekt Advance Care Planning (ACP)
    • Autismus
      • Beratungs- und Vermittlungsangebote
      • Gesprächskreis für Eltern und Angehörige erwachsener Autisten
      • Kontaktgruppe
      • Diagnostik- und Therapieangebote
      • Weitere Anlaufstellen
      • Spende Kompetenzzentrum Autismus Schwaben-Nord
    • Behinderung
      • Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
        • CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
        • Dienststellen der Offenen Behindertenarbeit
        • Die 3 großen Trägereinrichtungen der Behindertenhilfe im Bistum Augsburg
        • Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation
      • Veröffentlichungen und Hilfen
        • Bundes Teilhabe-Gesetz in Leichter Sprache
        • Hospizliche und palliative Begleitung und Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung
        • Bundesteilhabegesetz - Eine Lesehilfe
        • Handbuch Inklusion
        • Projekt ACP
      • Datenschutzinfo Diözesanwerk
      • Carikom-App
        • Datenschutzerklärung zur Nutzung der App Carikom - Inklusiver Launcher
    • Betreuungen
      • Newsletter-Archiv Betreuungen
    • Ethikkomitee
      • Handreichungen
      • Fachtagungen
        • Fachtag Ethik & Führung - 2019
        • Fachtagung Orte des Sterbens - 2017
        • Fachtagung Gewalt - 2014
        • Fachtagung Demenz - 2012
        • Fachtagung Kritische Ernährungssituationen - 2010
    • Hospiz und Palliative Care
      • Stationäre hospizliche und palliative Versorgung
      • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
      • Begleitung von Kindern und Jugendlichen
      • Trauerbegleitung
    • Kindertageseinrichtungen
    • Migration / Flüchtlinge
      • Flüchtlings- und Integrationsberatung
      • Migrationsberatung
      • Zentrale Rückkehrberatung
      • HiFF-Projekt
        • Ansprechpartner
    • Prävention sexualisierter Gewalt
    • Psychische Probleme
      • Sozialpsychiatrische Dienste - Aufgaben
      • Sozialpsychiatrische Dienste - Adressen
      • Tagesstätten für seelische Gesundheit
      • Ambulant Betreutes Wohnen
      • Gebrauchtbüchermarkt ge-BUCH-t
      • Begegnungsstätte Licht-Blick
      • Adressen der Dienste
      • Krisendienst Schwaben
    • Schulden -/Insolvenzberatung
    • Sozialkaufhäuser
    • Suchtberatung
      • Ambulante Therapie
      • Fachgebiet Medien- und Internetsucht
      • Fachstelle Glücksspielsucht
      • Drogen: Anlauf-/Beratungsstelle - Donauwörth
      • Drogenkontaktladen Talk Inn - Kempten
      • Kreuzbund - Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige
      • MPU
      • Suchtberatung und -krankenhilfe
      • Wenn Eltern süchtig sind
      • Suchtfachambulanz Augsburg
        • Alkohol
        • Ambulante Suchtbehandlung / Therapie
        • Glücksspiel
        • Essstörung
        • MPU-Problematik
        • Medienkonsum
        • Medikamentenabhängigkeit
        • Nikotin
        • Reha-Nachsorge
        • Andere Substanzen
        • Angehörige
        • Aktuelle Angebote - Termine
        • Flyer und Infomaterial
    • Tafel
    • Wenn Eltern süchtig sind
      • Warum Kiasu?
      • Die Situation
      • 7 Merksätze zu Kindern
      • Was prägt Kinder in suchtbelasteten Familien?
      • Rollenmuster
      • 10 Eckpunkte
      • Unser Angebot für Kinder
      • Unser Angebot für Eltern
      • Unser Angebot für Fachkräfte
      • Hilfreiche Literatur
      • Kontakt
      • Kiasu: Presse - Projekte - Filmtipp
    • Informationen zum Datenschutz
    • Ukraine-Flüchtlinge: Hinweise
  • Engagement
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
    • Gemeindecaritas
    • young caritas
    • Engagement gestalten
  • Spenden-Stiften-Helfen
    • Caritas-Sammlung
      • Aufruf zur Caritas-Sammlung
      • Caritas-Sammlung: Verbindliche Regelung
      • Worum es bei den neuen Sammlungsbestimmungen geht?
      • Pfarrbriefservice
      • Infos zur Caritassammlung
      • Caritas und Liturgie
      • Segensgebet für Caritas-Sammlerinnen
      • Thema: Einsatz von Minderjährigen bei der Caritassammlung
      • Sammlungstermine
      • Gedanken zur Caritas-Sammlung (Für den Pfarrbrief)
      • Impulse für die Begleitung der CaritassammlerInnen
      • Hilfesuchende
    • Spendenprojekte
    • Für psychisch belastete und erkrankte Menschen
    • Caritas-Sammlung für Menschen in Not
    • Für Menschen mit Autismus
    • Stärkung der Suchtprävention
    • Caritas-Stiftung Augsburg
      • Helfen Sie auf Dauer
      • Steuerliche Vorteile des Stiftens
      • Schritt für Schritt zur eigenen Stiftung
      • Satzung der Caritas-Stiftung Augsburg
    • Erben und Vererben
      • Bestellformular Erben und Vererben
    • Anders helfen: Drucken.Sammeln.Helfen.
  • Ausbildung & Arbeit
    • Caritas als Arbeitgeber
    • Ausbildungen
    • Ausbildung: Kauffrau/mann für Büromanagement
    • Berufsfachschulen für Pflege
    • Soziale Berufe in der Caritas
    • Verdienstmöglichkeiten
    • Jobs bei der Caritas
      • Bewerbungsbogen - Bitte ausgefüllt der Bewerbung beilegen!
    • Benefits- und Zusatzleistungen
    • Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Augsburg
    • Ordnung für die Schlichtungsstelle
  • Fort- und Weiterbildung
    • Fortbildungen Kindertageseinrichtungen
      • Schwerpunktthemen 2023
      • Schwerpunktthemen 2024
      • Fortbildungsprogramm Kindertageseinrichtungen
      • Ausgewählte Themen im Überblick 2023
      • Ausgewählte Themen im Überblick 2024
        • Religionspädagogik
        • Besinnungstage
        • Online-Seminare
        • Für Kinder bis 3 Jahre
        • Inklusion
        • Schulkindbetreuung
        • Kinderschutz
        • Sexualpädagogik
        • Arbeit mit Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund
        • Praktikant*innenanleitung
        • Für (stellv.) Leiter*innen
        • Gesundheit für pädagogisches Personal
        • Für Kinderpfleger*innen / Päd. Ergänzungskräfte
        • EDV - PC - Kurse
        • Umwelt- und Naturpädagogik
      • Zertifikatskurs Fachkraft für Inklusion
      • Zertifikatskurs Fachkraft für Kinder bis 3 Jahre
      • Zertifikatskurs Fachkraft für Religionspädagogik
      • Zertifikatskurs Fachkraft für Umwelt- und Naturpädagogik
      • Qualifizierte Leitung - Sozialmanagement in Kindertageseinrichtungen
      • Crashkurs Hort- und Schulkindbetreuung
      • Inhouse-Seminare
        • Inhouse-Seminar: Fortbildung nach Maß
        • Inhouse-Seminar: Teamentwicklung
        • Inhouse-Seminar: Teamcoaching
      • Zusammenarbeit
      • Referent*innen-Anfrage Fortbildung 2024
    • Fortbildungen adebisKITA für katholische Kindertageseinrichtung
    • Fortbildungen Pflege
      • Fortbildungsprogramm Pflege
      • Zertifikatskurs Palliative Care-Pflegefachkraft
      • Pflegerische Schmerzexpert*in Geriatrie
      • Weiterbildung zur Praxisanleiter*in
      • Berufspädagogische Fortbildungen für Praxisanleitungen
      • Basiskurs Wundexperte ICW®
      • Rezertifizierungsseminare Wundexperte ICW
      • Inhouse-Seminare
    • Religiöse Bildung und Begleitung
      • Programmübersicht und Anmeldung
      • Jahresprogramm und Teilnahmebedingungen
      • Geschäftsbedingungen Religiöse Bildung und Begleitung
    • Geschäftsbedingungen
    • Supervision
  • Die Caritas
    • Willkommen im Diözesan-Caritasverband
    • Leitbild
      • Schöpfung bewahren
    • Ziele und Aufgaben
    • Satzung
    • Vertrauen durch Transparenz
    • Beitragsordnung
    • Caritas-Familie im Bistum Augsburg
    • Ein Blick in die Geschichte
    • Organe
      • Vorstand
      • Caritasrat
      • Die Delegiertenversammlung
      • AK-Wahl Dienstgeber
    • Kreis- und Stadtcaritasverbände
    • CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH - Ressort Altenhilfe
    • CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH - Ressort Behindertenhilfe
    • Fachverbände
    • Anreise
  • Aktuelles
    • Presse
    • Informationen zum Datenschutz
    • Suche
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Unser Hygienekonzept
  • Fortbildungen digital
  • Terminbuchung
  • Sie sind hier:
  • Startseite
Gut zu wissen Familienzusammenführung

Wenn Kinder und Ehegatten nachkommen möchten

Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, dass ausländische Familienangehörige nach Deutschland einreisen können. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr unterschiedlich. Sicherheit gibt es bei einer Beratung.

Ausländischer Vater mit seiner TochterGroße Freude herrscht, wenn Kinder und Ehegatten auch nach Deutschland kommen können.pixabay/jnylee

Wann ist eine Familienzusammenführung möglich?

  • Für die Angehörigen von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU gelten die großzügigsten Regeln. Ehegatten sowie Kinder und Enkel bis 21 Jahre können nachziehen. Sie müssen nur das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen. Der Lebensunterhalt muss nur in Ausnahmefällen aus eigenen Mitteln gesichert sein. Auch ältere Abkömmlinge und eigene Eltern dürfen kommen, sofern sie von dem, der die Zusammenführung veranlasst hat, einen Unterhalt bekommen.
  • Für ausländische Angehörige von Deutschen gilt, dass Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre nachziehen können. Der Lebensunterhalt für die Kinder muss gar nicht, für den Ehegatten nur in Ausnahmefällen aus eigenen Mitteln gesichert sein. Die Ehegatten müssen in der Regel nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse haben. Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind.
  • Für die meisten anderen Ausländerinnen und Ausländer gilt, dass theoretisch Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre nachziehen können – wobei dies bei Kindern über 16 Jahren nur in Ausnahmefällen gilt. Die Ehegatten müssen nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse haben. Auch hier gilt, dass von dieser Voraussetzung abgesehen wird, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Der Lebensunterhalt für die ganze Familie muss in der Regel aus eigenen Mitteln gesichert sein.
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben ebenfalls ein Recht auf Familiennachzug. Dieser kann erst nach einer Anerkennung beantragt werden, nicht während eines laufenden Asylverfahrens. Dazu müssen die Ehegatten, Kinder oder Eltern (bei Nachzug zu minderjährigen Kindern) einen Visumsantrag bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) stellen und dort persönlich vorsprechen. Wenn innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung das Visum beantragt wird, kann eine Ausnahme von der Regel gemacht werden, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein muss. Beim Nachzug von Eltern zu minderjährigen Kindern ist keine solche Frist zu beachten. 
  • Subsidiär Schutzberechtigte können den Familiennachzug ihrer Angehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern bei Nachzug zu minderjährigen Kindern) beantragen. Dieser wird gewährt, wenn dafür ein humanitärer Grund vorliegt. Dazu zählt beispielsweise eine lange Trennungszeit der Familie, wenn minderjährige Kinder durch die Familientrennung betroffen sind, wenn Familienmitglieder gesundheitliche Probleme haben oder wenn eine akute Gefahr für die Familie besteht. Es ist nicht erforderlich, dass der Lebensunterhalt für die Familienmitglieder gesichert ist. Pro Monat dürfen nur 1.000 Familienangehörige nach Deutschland nachziehen. Daher kann es zu langen Wartezeiten kommen.
  • Menschen, die aus bestimmen humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen, etwa weil sie wegen einer schweren Erkrankung nicht abgeschoben werden können, mit einer Duldung oder mit einem Bleiberecht für Langzeitgeduldete in Deutschland leben, haben kein Recht auf Familiennachzug.

Einzelprüfung bei Härtefällen

In besonderen Härtefällen können auch andere Verwandte als die Ehegatten und minderjährige Kinder zu Deutschen oder Nicht-EU-Bürgern einreisen: Wird die Mutter im Herkunftsland pflegebedürftig und es gibt niemand, der sich um sie kümmern könnte, darf sie vielleicht zu ihren erwachsenen Kindern nach Deutschland ziehen. Ebenso wenn ein hier lebender Ausländer die Hilfe von Angehörigen braucht, darf unter Umständen die erwachsene Tochter aus dem Herkunftsland einreisen, um ihn zu pflegen. Das hängt jeweils vom Einzelfall ab und ist ins Ermessen der Botschaften und Ausländerbehörden gestellt.

Was ist vor der Einreise zu tun?

Wer aus einem Land mit Visumspflicht als Familienangehöriger nach Deutschland einreisen will, beantragt bei der deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung. Dann wird von der Botschaft und der örtlichen Ausländerbehörde geprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, vor der Einreise genau zu prüfen, welches Visum beantragt werden muss, da es nach der Einreise oft nicht mehr möglich ist, den Status zu wechseln. Auch wenn Staatsangehörige bestimmter Länder, z.B. US-Bürger(innen), als Tourist(inn)en ohne ein Visum nach Deutschland einreisen können, brauchen sie für längere Aufenthalte, z.B. zum Familiennachzug, ein Visum. 

  • Informationen zur Visumspflicht auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Onlineberatung für Migranten und Flüchtlinge

Im Mai 2020 startete die Onlineberatung der Caritas für Migrantinnen, Migranten, Flüchtlinge und alle anderen, die Fragen rund um die Themen Migration und Integration haben. Über die Online-Beratung können Sie einfach und sicher Ihre Fragen stellen. Für die Beratung brauchen Sie keine E-Mail-Adresse. Um zu vermeiden, dass Unbefugte Ihre Frage und die Antwort der Berater lesen, hat die Caritas einen gesicherten Beratungsbereich entwickelt. An diesem müssen Sie sich zunächst anonym anmelden. Die Expertinnen und Experten der Caritas beantworten Ihre Fragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Zur Onlineberatung geht es hier.

 

Autor/in:

  • Anita Rüffer
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Was macht eigentlich...? Migrationsberatung

Antworten auf Fragen von Ausländern

Drei Fragen an... Stadtteilmütter

Migrantinnen beraten Migrantinnen

Selbst erlebt Integrationskurse

Der Schlüssel zur Arbeit

Gesetz trifft Leben Einbürgerung

Deutsch oder türkisch?

Migrationsberatung

Downloads

PDF | 1,2 MB

Für eine neue Bleiberechtslösung

Der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD und Pro Asyl haben gemeinsam die Broschüre "Für eine neue Bleiberechtsregelung" herausgegeben. Darin werden die bisherigen Bleiberechtsregelungen erläutert und die Defizite anhand zahlreicher Beispielfälle benannt. Aus den Defiziten wurden grundsätzlich Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung formuliert.
PDF | 135,8 KB

Familiennachzug aus Eritrea

Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater (aktualisiert im Mai 2019)
Facebook caritas-augsburg.de Instagram caritas-augsburg.de
nach oben

Hilfe und Beratung

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Alter / Pflege
  • Autismus
  • Behinderung
  • Rechtliche Betreuung - Vorsorge
  • Ethikkomitee
  • Familien
  • Kindertageseinrichtungen
  • Letzte Lebensphase
  • Migration / Flüchtlinge
  • MPU
  • Gesundheit
  • Schulden / Insolvenz
  • Second-Hand-Laden
  • Sucht
  • Tafel
  • Zentrale Rückkehrberatung

Engagement

  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilligenzentren/-beratung
  • Freiwilligen-Börse
  • Gemeindecaritas

Spenden - Stiften - Helfen

  • Caritas-Sammlung: Texte, Infos, Hilfen
  • Caritas-Stiftung Augsburg
  • Erben und Vererben
  • Anders helfen: Drucken.Sammeln.Helfen.
  • Möbel-, Hausrat- und Bücherspende

Arbeitsplatz Caritas

  • Soziale Berufe in der Caritas
  • Stellenangebote
  • Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Augsburg
  • Ordnung für die Schlichtungsstelle
  • Angebote der religiösen Bildung und Begleitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • LIGA Bank eG informiert

Aus- und Fortbildung

  • Aus-/Fortbildung
  • Altenpflegeschule
  • Fort- und Weiterbildung
  • Religiöse Bildung und Begleitung

Service

  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutz
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: caritas-augsburg-test.carinet.de/datenschutz
  • Impressum: caritas-augsburg-test.carinet.de/impressum
Copyright © Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. 2025