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Überlebenshilfen für Wohnungslose

Als Wohnungslose haben Sie es häufig schwer, zu Ihrem Recht zu kommen. Doch Sie haben Rechte – auf Arbeitslosengeld II, gesundheitliche Versorgung oder einen Schlafplatz. Egal ob Sie von Tag zu Tag leben oder sich aufraffen möchten, Ihr Leben grundsätzlich neu zu sortieren. Welche Angebote gibt es – und wer übernimmt die Kosten?

Frau und Mann, die es im Leben nicht immer leicht hatten.Das Leben auf der Straße ist nicht immer einfach.DCV/KNA Harald Oppitz

Wo finde ich schnelle Beratung und Hilfe?

Wenn Sie wohnungslos geworden sind oder Ihnen Wohnungslosigkeit droht, wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich bei einer Ambulanten Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe in Ihrer Nähe - die Adressen finden Sie hier  oder im Telefonbuch. Die Mitarbeiter helfen Ihnen kompetent und unentgeltlich. Sie können Ihnen auch Infos geben, wo Sie an die notwendigen Dinge des Alltags kommen (zum Beispiel Mahlzeiten, Duschen, Schlafplätze…) 

Wo finde ich einen Schlafplatz?

Es gibt Notübernachtungen, die kostenlos und ganzjährig geöffnet sind. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei anderen Wohnungslosen, in Wohnungslosen-Treffs oder bei der Bahnhofsmission danach. Allerdings gibt es in den Notübernachtungen häufig viele Stammgäste. Daher ist es ratsam, schon im Verlauf des Tages mal in einer der Einrichtungen vorbeizugehen und für abends einen Schlafplatz zu reservieren. Erkundigen Sie sich auch nach dem letzten Einlass, nicht dass Sie vor verschlossener Türe stehen.
Übernachtungen im Freien sollten Sie möglichst vermeiden. Zum einen besteht die Gefahr beraubt, überfallen oder misshandelt zu werden. Zum anderen ist es gerade in den Wintermonaten gefährlich, da es oft kälter als gedacht ist und der Tod durch Erfrieren droht.

Wo habe ich tagsüber eine Anlaufstelle?

In Tagescafés, Tagesstätten oder Straßentreffs, beispielsweise der Caritas, können sich wohnungslose Menschen ohne Vorbedingungen aufhalten. Dort können sie oft kostenlos Wäsche waschen, duschen, essen und trinken oder einfach nur da sein. Dort ist auch ein guter Ort, um sich mit den Mitarbeitern auszutauschen und so erste Kontakte zu den weiteren Angeboten der Wohnungslosenhilfe aufzubauen.

Wo bekomme ich etwas zu essen?

Verhungern muss niemand, auch wenn er wenig  Geld hat, um sich etwas zum Essen zu kaufen. Anlaufstellen für Bedürftige sind vor allem Suppenküchen, Wärmestuben ebenso wie Wohnungslosen-Tagesstätten. Hier gibt es  Getränke und Mahlzeiten. In den Tafelläden gibt es stark verbilligte Lebensmittel zu kaufen.

Wo bekomme ich neue Kleidung, wenn meine hinüber ist?

Die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt haben in der Regel sehr gut ausgestattete Kleiderkammern. Dort können Sie sich meist gebrauchte, gut erhaltene Kleidung aussuchen. Das Angebot reicht von Hosen und Röcken über Pullover, T-Shirts und Jacken bis hin zu Schals, Handschuhen und Mützen.

Wie bekomme ich Geld?

In der Regel haben Sie Anspruch auf  Arbeitslosengeld II (auch "ALG 2" oder "Hartz 4" genannt). Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie Sozialhilfe (genannt "Grundsicherung"). Die Beratungsstellen der Caritas können Ihnen kein Geld auszahlen, aber sie können Ihnen weiterhelfen, dass Sie das, was Ihnen zusteht auch bekommen. Fragen Sie in Ihrer Beratungsstelle nach, ob es zusätzliche Leistungen in Ihrer Stadt oder Gemeinde für Sie gibt. Unter anderem besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich das Arbeitslosengeld II in Tagessätzen auszahlen zu lassen.

Was tun, wenn ich einen Arzt brauche?

Für Wohnungslose gibt es in den größeren Städten in der Regel eigene Ambulanzen, mitunter gibt es mobile Arzt- und Zahnarztpraxen, die Wohnheime und Tagestreffs oder Bahnhöfe abfahren und vor Ort Sprechstunde halten. Sie können aber auch ganz einfach zu einem "normalen" Arzt gehen. Wichtig zu wissen ist: In akuten Notfällen ist die Notaufnahme im Krankenhaus für die erste Hilfe zuständig. Dort dürfen Bedürftige nicht abgewiesen werden.

Ich bin nicht krankenversichert

Alle Menschen in Deutschland müssen sich krankenversichern. Falls Sie das nicht sind, zum Beispiel, weil Sie vor Ihrer Wohnungslosigkeit selbständig waren, beantragen Sie mit Hilfe einer Beratungsstelle die Wiederaufnahme bei Ihrer letzten Krankenversicherung. Wenn Sie eine Zeit lang keine Krankenkassenbeiträge gezahlt haben, wird die Kasse Ihnen diese nachträglich in Rechnung stellen. Sie müssen dann glaubhaft darstellen, warum Sie keine Beiträge zahlen konnten. Wenn die Kasse das akzeptiert, kann sie die Schulden erlassen.
Ansonsten müssen Sie ein Verfahren zur Rückzahlung vereinbaren, falls Sie genügend Einkommen haben. Seit Januar 2011 muss das Jobcenter bei Beziehern von Arbeitslosengeld II den vollen Basistarif einer Privatkrankenkasse übernehmen. Leider gilt dies nicht rückwirkend Also aufgepasst! Wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle.

Autor/in:

  • Dr. Karin Wollschläger
Quelle: caritas.de

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